Was bieten wir an
Entscheiden Sie sich für eine Hochzeit an einem dänischen Strand!
Entscheiden Sie sich für eine Hochzeit in der Nähe eines Leuchtturms in Dänemark!
Entscheiden Sie sich für eine Hochzeit in einem echten Schloss in Dänemark!
Erhalten Sie Ihre Dokumente in 1 bis 10 Tagen
Erhalten Sie Ihre Dokumente in 11 bis 20 Tagen
Erhalten Sie Ihre Dokumente in 21 bis 31 Tagen
Erhalten Sie Ihre Dokumente in 4 bis 6 Wochen
Erhalten Sie Ihre Dokumente in 6 bis 8 Wochen
Erhalten Sie Ihre Dokumente in 4 bis 6 Monaten
Gehen Sie zu einer Hochzeit in einem der dänischen Rathäuser.
Erleben Sie ein unvergessliches Erlebnis, indem Sie sich für die Abenteuerhochzeit entscheiden!
Heiraten Sie in völliger Freiheit in Dänemark!
Wir können Ihnen 1 oder 2 Zeugen zur Verfügung stellen (2 Zeugen sind notwendig).
Wir bieten auch einen Aposteldienst und einen Legalisierungsdienst an
Apostille
Wenn Sie in Dänemark heiraten, müssen Sie wahrscheinlich irgendwann Ihren Familienstand nachweisen oder einen rechtlichen Nachweis für Ihre Eheschließung in einem anderen Land erbringen. Dies kann mit einer dänischen Apostille-Legalisierung erfolgen, einer Bescheinigung, die bestätigt, dass Ihre Heiratsurkunde offiziell und echt ist. Von Dänemark ausgestellte Heiratsurkunden können mit einer Haager Apostille zur Verwendung im Ausland beglaubigt werden. Tatsächlich ist Dänemark eines der Länder des Haager Übereinkommens, die dem vereinfachten Verfahren der registrierten Apostille des Haager Übereinkommens folgen.
Glücklicherweise ist das dänische Verfahren dafür relativ einfach. Wir sind spezialisiert auf alle Aspekte der Eheschließung von Paaren in Dänemark und können uns auch um die Legalisierung Ihrer Heiratsurkunde mit der Beglaubigung der Haager Apostille kümmern. Bei dänischen Hochzeitszeremonien erhalten Sie Ihre internationalen Heiratsurkunden, aber es ist üblich, dass internationale Paare sie auch für andere Zwecke legalisieren lassen, da es unterschiedlich ist, ob Ihre lokale Regierung die Legalisierung wünscht oder nicht.
Viele Paare fragen, warum sie eine Apostille brauchen, da Dänemark ein Land ist, dessen Eheschließungen auf der ganzen Welt als legal anerkannt sind. Während jeder ein grundlegendes Verständnis davon hat, was „Legalisierung“ bedeutet, ist die Bedeutung des Wortes im spezifischen Kontext Ihrer Heiratsurkunde ganz anders. Nach Ihrer standesamtlichen Trauung in Dänemark sind Sie sowohl in Dänemark als auch anderswo rechtmäßig verheiratet! Zum Nachweis erhalten Sie ein formelles Dokument, nämlich Ihre dänische Heiratsurkunde. Wenn Sie jedoch Ihre dänische Heiratsurkunde in einem anderen Land verwenden, gilt sie als ausländisches Dokument und muss daher in das richtige Format umgewandelt werden, um nach den Gesetzen dieses anderen Landes akzeptiert zu werden.
Dies bedeutet, dass eine standardmäßige dänische Heiratsurkunde – für Verwaltungszwecke – nur in Dänemark selbst verwendet werden kann. In anderen Ländern des Haager Übereinkommens müssen Sie Ihre Heiratsurkunde möglicherweise mit der Beglaubigung der Haager Apostille beglaubigen. Wenn wir über die Legalisierung Ihrer Heiratsurkunde sprechen, bedeutet dies nicht, dass Sie zum ersten Mal etwas legal machen; es bedeutet nur, die Haager Apostille hinzuzufügen, damit Ihr Zertifikat auch außerhalb Dänemarks als rechtsgültig anerkannt wird. Derzeit gehören 118 Länder der Haager Apostille an, die die meisten Länder der Ersten Welt sowie eine beträchtliche Anzahl von Entwicklungsländern repräsentieren.
Wir bieten eine einmalige Überprüfung der Originaldokumente (keine Kopie des Originals) durch das Außenministerium des ausstellenden Landes an.
Legalisierung
Legalisation ist die Überprüfung des Originaldokuments (keine Kopie des Originals) durch:
1. Das zuständige übergeordnete Ministerium (in der Regel das Justizministerium, in manchen Ländern das Innenministerium).
2. Das Außenministerium des Ausstellungslandes.
3. Die örtliche dänische Botschaft oder das Konsulat